Grundsätzlich unterscheiden sich die Managed-Entry Agreements, ob sie entweder an den Preisen (Preisnachlass und Rabatte, kostenfreie Medikamentenabgabe, Preis-Mengen-Abkommen, Budgetobergrenzen) oder ob sie am klinischen Ergebnis ansetzen (bedingte Erstattung unter Dokumentation in Registern, Performanz-basierte Bezahlung: Payment by result): hier sind England und Italien die Länder mit den meisten Erfahrungen. Argumente zugunsten von MEAs sind, dass sie
Argumente gegen MEAs sind, dass sie
Das belgische HTA-Institut KCE nahm sich vor, in einem Assessment Licht ins Dunkel zu bringen. Es hatte vor, die belgischen MEAs (sog. Artikel 81 Verträge zur temporärer Refundierung von Medikamenten mit unsicherem Nutzen) auf deren Auswirkungen zu untersuchen: derzeit sind 94 Präparate, davon 23 onkologische Medikamente in MEAs. Laut Berichten von KCE-Mitarbeiter/innen wurde allerdings die Studie vorerst abgebrochen, da die Forschungsfrage auf Widerstand von Akteuren stieß. Der wissenschaftliche Zugang, Transparenz zu schaffen, scheint unerwünscht.
Wir sind der Überzeugung, dass die Gesellschaft ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob MEAs zu den erwarteten Auswirkungen führen. Die Erkenntnisse sollen daher offen gelegt werden und Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden, um aus den Erfahrungen zu lernen. Denn es geht hier um solidarisch aufgebrachte Gelder, die für Medikamente mit unsicherem Nutzen oder unzureichender Kosten-Nutzen-Relation ausgegeben werden.
Priv. Doz. Dr. Claudia Wild, LBI-HTA; Dr. Ingrid Zechmeister-Koss, European Centre for Social Welfare Policy and Research; Dr. Sabine Vogler, Gesundheit Österreich GmbH
AMD und DMÖ werden vorrangig mit sogenannten VEFG-Inhibitoren behandelt. Diese werden in den Glaskörper des Auges injiziert (intravitreale operative Medikamentenabgabe) und hemmen das Wachstum von Blutgefäßen. Diese Injektionen müssen zunächst monatlich wiederholt werden, können später allerdings partiell entfallen, wenn in der Diagnostik keine neuen Krankheitszeichen nachweisbar sind. Um die Wirksamkeit der Medikamentenabgabe und das mögliche Fortschreiten der Erkrankung zu diagnostizieren, gibt es mehrere Verfahren: Sehtests, die Untersuchung des Augenhintergrundes oder die optische Kohärenztomographie. Gerade die Therapiesteuerung und –kontrolle bei der Gabe von VEGF-Inhibitoren wird häufig mittels OCT durchgeführt, da sich mit dieser nichtinvasiven Methode die Schichten der Netzhaut sehr genau abbilden lassen.
Das IQWiG hat nun drei Fragestellungen untersucht: Erstens den Nutzen einer OCT zur Erstdiagnose einer Netzhauterkrankung. Das Ergebnis war hier mangels Studien unklar. Zweitens, inwiefern sich mit einer OCT im Vergleich zum Sehtest der Bedarf für Medikamenteninjektionen besser kontrollieren und steuern lässt. Hier gab es einen Anhaltspunkt für einen Schaden aufgrund von Nebenwirkungen durch die OCT. Und drittens wurden OCT-Anwendungsstrategien zur Therapiesteuerung erforscht. Da dafür nur eine randomisierte klinische Studie identifiziert werden konnte, war es hier nicht möglich Anhaltspunkte für einen Nutzen oder Schaden der OCT im Vergleich zur Injektionsverabreichung in festen Abständen ohne OCT-Steuerung abzuleiten.
Insgesamt zeigt sich, dass zu allen Untersuchungszielen und Endpunkten der Nutzen und Schaden der optischen Kohärenztomografie unklar ist. Angesichts der breiten Anwendung der OCT in der Augenheilkunde besteht der dringende Bedarf nach weiteren Studien, um den Nutzen für PatienInnen bestimmen zu können. PP
IQWiG / DE 2016: Optische Kohärenztomografie bei neovaskulärer altersbedingter Makuladegeneration sowie beim Makulaödem im Rahmen der diabetischen Retinopathie (Vorbericht D15-01). https://www.iqwig.de/download/D15-01_Vorbericht_Optische-Kohaerenztomografie-bei-Makulo-und-Retinopathie.pdf
Für die Bearbeitung der Forschungsfragen wurde die Methode der „Budgetfolgen-Analyse“ gewählt. Die Kostenberechnung erfolgte aus der Perspektive öffentlicher Kostenträger und für einen Zeithorizont von 3 bzw. 10 Jahren (bis zum Jahr 2019/ 2026).
Für den Zeithorizont von 3 Jahren betragen die berechneten Kosten eines TSH-Screenings für eine definierte Risikogruppe Schwangerer rund 1,23 Millionen Euro. Trotz dieser beträchtlichen Screeningkosten beträgt die potenzielle Kosteneinsparung in der dreijährigen Zeitspanne rund 2 Mio Euro, da mit einem Rückgang von (sehr kostenintensiven) Frühgeburten (etwa 40 pro Jahr) gerechnet werden kann. Beim universellen Screening bleibt das (Einsparungs-)Verhältnis von etwas höheren Kosten (ca. 1,83 Mio €) zu etwas mehr verhinderten Frühgeburten (47-49/ Jahr) ähnlich. Andere, in der Literatur beschriebene, potenzielle positive Auswirkungen des Screenings (z.B.: Verminderung von Fehlgeburten, Neugeborenen mit geringem Geburtsgewicht (LBW) oder Kindern mit neuropsychologischen und neurokognitiven Entwicklungsstörungen) wurden in die Berechnungen nicht miteinbezogen.
Die kalkulierten Kosten eines herkömmlichen Screenings auf asymptomatische Bakteriurie mittels Teststreifen betragen in einem Zeitraum von 3 Jahren bei einmaliger Testung aller Schwangeren rund 540.000 Euro. Eine Harnkultur verursacht etwas mehr als doppelt so hohe Kosten (rund 1,17 Mio €). Wird der Test additiv eingesetzt, müssten in 3 Jahren etwa 45 Frühgeburten verhindert werden (bei 1-8 von 1.000 Schwangeren mit asymptomatischer Bakteriurie), um die zusätzlichen Kosten zu decken. Ersetzt die Harnkultur den Streifentest, so verringert sich entsprechend auch die Anzahl der zu verhindernden Frühgeburten (auf ca. 23 in 3 Jahren). Laut Literatur sei die Sensitivität der Harnkultur höher als jene des Teststreifens, wodurch mehr Schwangere mit asymptomatischer Bakteriurie erkannt und behandelt werden könnten. Damit könnten die Mehrkosten der Harnkultur durch die größere Anzahl an verhinderten Pyelonephritiden und Frühgeburten gedeckt sein.
Die Kosten des „Organscreenings“ (Ultraschall-Screening auf fetale Anomalien) sind wesentlich davon abhängig, wie viele Frauen sich für diese Maßnahme entscheiden. Sie reichen in 3 Jahren von rund 340.000 Euro (bei Teilnahme von 5% aller Schwangeren) bis zu 6,76 Millionen Euro, wenn alle Schwangeren die Möglichkeit des Screenings wahrnehmen. Einen weiteren bedeutenden Kostenfaktor stellt der Tarif selbst dar: Unter der Annahme höherer Tarife (als für eine gynäkologische Sonografie im Allgemeinen) erhöhen sich auch die Kosten entsprechend. Von einer Berechnung möglicher Folgekosten wurde aufgrund der zahlreichen und sehr unterschiedlichen Krankheitsbilder (und damit unterschiedliche Konsequenzen, wie z.B.: intrauterine/ postnatale Therapie, Planung des optimalen Geburtsorts etc.) Abstand genommen. BP
LBI-HTA / AT 2016: Eltern-Kind-Vorsorge neu. Teil XII: Ökonomische Evaluierung für ausgewählte Screening-Maßnahmen in der Schwangerschaft. LBI-HTA Projektbericht Nr.: 91. https://eprints.aihta.at/1112/
In dem Literaturreview wurden 55 Publikationen ausgewertet: Es konnten 3 Frameworks (IQWIG, Biomarker Surrogacy Schema (BSES3), Elston & Taylor Framework) und 48 Publikationen, die das Verhältnis von PFS und OS bei unterschiedlichen Krebsarten anhand von „individual patient data“ oder „clinical trial information“, aber auch aggregierten Daten untersuchten, identifiziert werden. Die Literatur wurde in Folge nach Krebsarten, nach Therapielinie und Phase der Erkrankung ausgewertet. Am deutlich häufigsten befassten sich die Studien mit Lungenkrebs, gefolgt von Kolorektalkarzinom. Die Schlussfolgerungen, ob PFS ein geeigneter Surrogatparameter ist, sind dagegen unterschiedlich: während bei Lungenkrebs PFS mehrheitlich als nicht geeignet oder von zusätzlichen Faktoren abhängig eingeschätzt wurde, wurde bei Kolorektalkrebs und Nierenzellkarzinom PFS mehrheitlich als geeignet befunden. Weitere Informationen aus Interviews, Workshops, aber auch technischen Studien (statistische Methoden) ergänzen das OHE Methodenpapier.
Ein rezenter BMJ Artikel zu „unverlässlichen“ Surrogatendpunkten fasst ebenfalls die (kritische) Literatur zur Korrelation von PFS und OS zusammen. CW
BMJ 2016: Interpretation of surrogate endpoints in the era of the 21st Century Cures Act. BMJ 2016;355:i6286
OHE / UK 2016: Extrapolation from Progression-Free Survival to Overall Survival in Oncology. https://www.ohe.org/publications/extrapolation-progression-free-survival-overall-survival-oncology
IQWiG / DE 2011: Aussagekraft von Surrogatendpunkten in der Onkologie. https://www.iqwig.de/download/A10-05_Rapid_Report_Surrogatendpunkte_in_der_Onkologie..pdf
Von insgesamt 44 identifizierten Studien wurden 28 Studien zur Nutzenbewertung der ESWT mittels folgender Endpunkte herangezogen: Schmerz, körperlicher Funktionsstatus einschließlich der Aktivität des täglichen Lebens und unerwünschte Therapiewirkungen. Die übrigen 16 Studien wurden nicht ausgewertet, um einen Kointerventionsbias zu vermeiden, da hier die Analgetikaeinnahme weder einheitlich vorgegeben, noch erfasst worden war. 15 der 28 Studien verglichen die ESWT mit einer nicht-aktiven Vergleichsintervention (Scheinbehandlung). In sieben Studien wurde die ESWT mit aktiven Vergleichsinterventionen verglichen: Operation, Ultraschalltherapie, Glukokortikoid-Injektionstherapie, Dehnübung und konventionelle Therapie. In den verbliebenen sechs Studien wurden die PatientInnen einer ESWT mit höherer versus niedrigerer Gesamtenergiedosis und einer ESWT basierend auf unterschiedlichen Behandlungsprotokollen zugeordnet. Bei Studien die mehrere Auswertungszeitpunkte beinhalteten, wurden ein früherer (sechs Wochen bis zu sechs Monate) und ein späterer (sechs Monate bis zu fünf Jahre) Zeitpunkt berücksichtigt. Hinsichtlich des Endpunktes Schmerz konnte ein Nutzen zugunsten der ESWT im Vergleich zu Scheinbehandlungen, zu Ultraschalltherapien und zu konventionellen Behandlungen für die beiden Auswertungszeitpunkte gezeigt werden. Im Vergleich zu Dehnübungen und zu Glukokortikoid-Injektionen ergab sich jedoch ein geringerer Nutzen der ESWT für den früheren Auswertungszeitpunkt. Für den Endpunkt körperlicher Funktionsstatus wurde ein Beleg für den Nutzen der ESWT verglichen zu Scheinbehandlungen für beide Auswertungszeitpunkte und verglichen zu konventionellen Behandlungen für den frühen Auswertungszeitpunkt abgeleitet. In keiner Studie wurden unerwünschte Therapiewirkungen als schwerwiegend eingestuft.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass für die Kriterien Schmerz und körperlicher Funktionsstatus ein Nutzen im Vergleich zu Scheininterventionen und zu konventionellen Behandlungen vorliegt. Hingegen kann im Fall von aktiven Vergleichstherapien ausgenommen der konventionellen Therapien keine einheitliche Aussage über den Nutzen der ESWT gemacht werden. SW
IQWiG/ DE 2016: Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz (Vorbericht N15-06). https://www.iqwig.de/download/N15-06_Vorbericht_Extrakorporale-Stosswellentherapie-beim-Fersenschmerz.pdf
09.-11. März 2017
EbM Kongress
Hamburg/ Deutschland
27.-30. März 2017
Workshop Causal Inference in Observational Studies and Clinical Trials Affected by Treatment Switching
Hall in Tirol / Österreich
30.-31. März 2017
3. Interdisziplinärer Kongress „Quality of Cancer Care” (QoCC 2017)
Berlin / Deutschland
02.-05. Mai 2017
Workshop Introduction to Health Technology Assessment
Hall in Tirol / Österreich
11.-12. Mai 2017
20. wissenschaftliche Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH)
Eisenstadt / Österreich
16. Mai 2017
Kongress Integrierte Versorgung: „Aufbruch zu bekannten Wegen“
Linz / Österreich
https://www.fh-ooe.at/kongresse/2017/iv-kongress/
17.-21. Juni 2017
HTAi 2017 Annual Meeting
Rom / Italien
21.-22. Juni 2017
5. Europäisches Forum für Evidenzbasierte Gesundheitsförderung und Prävention
Krems / Österreich
04.-06. Oktober 2017
Deutscher Kongress für Versorgungsforschung
Berlin / Deutschland
01.-04. November 2017
10th European Public Health Conference: Sustaining resilient and healthy communities
Stockholm / Schweden
März
Impressum
Redaktion: Claudia Wild/ CW, Philipp Petersen/ PP
PP: Philipp Petersen
BP: Brigitte Piso
CW: Claudia Wild
SW: Sarah Wolf