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- Newsletter Juni 2020 | Nr. 188
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Gesundheits- und Medizinapps: Herausforderungen bei Bewertung und Erstattung
Sogenannte Medizin Apps (engl. Medical Apps), die sich an Patient*innen oder Angehörige (auch von Heilberufsgruppen) richten, sind per Gesetz als Medizinprodukte reguliert. Hier muss sich der Anbieter - je nach Risikoklasse der App - einem EU-Konformitätsverfahren unterziehen. Davon zu unterscheiden sind Gesundheits-Apps (engl. Health Apps), die präventiv genutzt werden – dazu gehören beispielsweise Fitness- und Ernährungsapps. Die meisten Apps konzentrieren sich auf diesen Bereich und umgehen somit ein rechtliches Prüfverfahren. Die Komplexität ihrer Tasks variiert: Angefangen bei allgemeiner Information, über das Selbstmanagement in Form von Dokumentation und Auswertung bis hin zur Planung bzw. Erinnerung des Nutzers bzw. der Nutzerin. Ein Nachweis über die beworbene Zielsetzung und der Einhaltung des Datenschutzes ist derzeit nicht erforderlich - so wird der Fehl-, Unter- und Überversorgung Tür und Tor geöffnet. Zahlreiche wissenschaftliche Studien bemängeln ungenaue Messdaten und nicht-leitlinienkonforme Handlungsempfehlungen. Die Verfolgung von Rechtsverstößen gestaltet sich schon aufgrund der enormen Anzahl an Apps überaus schwierig. Mit diesen Herausforderungen sieht sich die Versorgungsforschung konfrontiert. Mithilfe neuer Methoden (z.B. usability tests, Methoden zur Unterstützung der Leitlinienimplementierung etc.) zur Evaluation der Sicherheit und Wirksamkeit (mit RCTs) und nicht zuletzt Kosten-Effektivitätsanalysen könnte ihnen adäquat begegnet werden.
Einen Überblick darüber, welche konkreten Apps in verschiedenen europäischen Ländern aktuell erstattet werden, gibt ein Bericht des MedTech Reimbursement Consulting. Das prominenteste Beispiel für eine Refundierung stellt wohl SkinVision dar – eine App zur frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs. Sie wird in Belgien, England, Deutschland und den Niederlanden unter verschiedenen Bedingungen refundiert – in Deutschland beispielsweise von einzelnen Krankenkassen mittels Selektivverträgen. Eine Vereinheitlichung wird hier für den Sommer erwartet – dann geht nämlich das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online. Die Bandbreite von Erstattungsentscheidungen in den unterschiedlichen Ländern ist groß: Sie reicht von Apps, die eine Änderung des Lebensstils (z.B. Gewichtsverlust) bewirken sollen, über reine Kommunikationsplattformen, bis hin zu Apps für das Selbstmanagement von Erkrankungen. OS
Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (AG Digital Health)/ DE 2020: DNVF-Memorandum – Gesundheits- und Medizin-Apps (GuMAs). https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/s-0038-1667451.pdf
Med Tech Reimbursement Consulting (MTRC)/ 2020: Reimbursement landscape for health apps in Europe. https://www.a-marketaccess.com/healthapps