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- Newsletter November 2022 | Nr. 212
- Osteopathie bei Schmerzen des Bewegungs- und Stützapparates und Überblick über Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen
Osteopathie bei Schmerzen des Bewegungs- und Stützapparates und Überblick über Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen
Insgesamt wurden 15 Studien zu sieben Körperregionen und Erkrankungen (Nackenschmerz, Nacken- oder Kreuz-/Rückenschmerz (gemischte Population), Schulterschmerz, Knieschmerz, Fußschmerz, Osteoporose und Fibromyalgie) aus der systematischen Suche eingeschlossen. Zu Kreuzschmerzen stand eine kürzlich publizierte systematische Übersichtsarbeit zur Verfügung. Für die Analyse von Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen wurden zehn Länder (Österreich, Schweiz, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich) eingeschlossen. Laut Bericht handelt es sich bei Osteopathie um eine sichere Behandlungsform, da kaum Nebenwirkungen berichtet wurden. Es traten überdies keine Verschlechterungen durch osteopathische Behandlungen auf – Nacken- und Kreuzschmerzen konnten sogar verbessert werden. Auch Schulter- und Fußschmerzen können möglicherweise reduziert werden. Die Ergebnisse für alle anderen Körperregionen und Erkrankungen sind aufgrund unzureichender Evidenz nicht schlüssig bzw. wurden keine oder nur unmittelbare Effekte gefunden. Die Heterogenität (z.B. ausführende Berufsgruppen, Behandlungszeitraum, Dauer der Nachbeobachtung, Messinstrumente) der Studien könnte die Ergebnisse – laut Studienautor*innen - beeinflusst haben.
Eine gesetzliche Regulierung der Osteopathie existiert in sieben der zehn analysierten Länder; auch die Berufsbezeichnung „Osteopath*in“ ist in sechs dieser Länder vollständig geschützt. Um als Osteopath*in praktizieren zu dürfen gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Ausbildungsmöglichkeiten, welche sich im Lehrplan unterscheiden. Eine gesetzliche Regulierung des Berufs Osteopath*in ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in die Osteopathie zu stärken und die Sicherheit der Patient*innen zu gewährleisten. Bevor die Kosten für osteopathische Behandlungen rückerstattet werden, ist daher eine Regulierung und der Schutz der Berufsbezeichnung „Osteopath*in“ erforderlich. Durch eine gesetzliche Regelung können somit nur jene Osteopath*innen praktizieren, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Basierend auf den gegebenen internationalen Standards müssen die Ausbildungs- und Qualitätsanforderungen für Österreich angepasst werden. LG
AIHTA/AT 2022: Osteopathie: Wirksamkeit und Sicherheit bei Schmerzen des Bewegungs- und Stützapparates und Übersicht zu Ausbildungs- und Qualitätserfordernissen. AIHTA Projektbericht Nr. 144. Demnächst verfügbar.