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- Newsletter Dezember 2025 | Nr. 243
- D: IQWIG sieht bei Lecanemab keinen Zusatznutzen bei früher Alzheimer-Krankheit
D: IQWIG sieht bei Lecanemab keinen Zusatznutzen bei früher Alzheimer-Krankheit
Seit September 2025 ist Lecanemab in Deutschland zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen und darf nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden, typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE e4 im Erbgut tragen. Die europäische Zulassungsbehörde hat aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen den Anwendungsbereich von Lecanemab deutlich eingeschränkt.
In einer Nutzenbewertung hat das IQWiG nun untersucht, ob Lecanemab bei diesen Patientinnen und Patienten Vorteile gegenüber dem bisherigen Therapiestandard bietet. Für Betroffene mit leichter kognitiver Störung (engl. mild cognitive impairment, MCI) wurde „beobachtendes Abwarten“ als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, auch weil es für diese Gruppe noch keine zugelassenen Arzneimittel gibt. Für Betroffene mit leichter Alzheimer-Demenz ist die Behandlung mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren der derzeitige Therapiestandard.
Fazit: Für beide Patientenpopulationen kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland nicht belegt ist. Die Bewertung stützt sich auf bislang unveröffentlichte Daten, die der Hersteller in seinem Dossier dem IQWiG vorlegen musste. Zuvor waren nur ausgewählte Ergebnisse der zentralen Zulassungsstudie CLARITY AD öffentlich zugänglich, die herausstrichen, dass Lecanemab die kognitive Verschlechterung im Vergleich zur Kontrollgruppe verlangsame. Es fehlten jedoch bislang Daten, die Lecanemab mit dem aktuellen deutschen Therapiestandard (Acetylcholinesterasehemmer) verglichen.
IQWIG: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (2025): Lecanemab (frühe Alzheimer-Krankheit); Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V; Dossierbewertung [online]. https://doi.org/10.60584/A25-111.















