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- Newsletter Juni 2025 | Nr. 238
- D: Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege veröffentlicht Gutachten zu Arzneimittelpreisen
D: Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege veröffentlicht Gutachten zu Arzneimittelpreisen
Neue Medikamente werden in Deutschland immer teurer: Lag der durchschnittliche Preis für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel vor 15 Jahren bei der Markteinführung bei rund 1.000 Euro, so schwankte der Preis zuletzt um einen Wert von 50.000 Euro. „Durch den medizinischen Fortschritt sind künftig mehr hochpreisige Arzneimittel für eine größere Zahl an Patient:innen und längere Behandlungszeiträume zu erwarten. Eine Überforderung des Systems könnte drohen, wenn die bisherige, zu hohen Preisen führende Systematik der Bewertung und Bepreisung innovativer Arzneimittel unhinterfragt und nicht modifiziert fortgesetzt würde“, heißt es dazu im jüngst veröffentlichten Gutachten.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in Deutschland in der Regel gleich nach der Zulassung zu einem zunächst vom Unternehmen frei festgelegten Preis erstattet. Im Unterschied dazu wird in den meisten anderen EU-Ländern nach der Zulassung noch über die Erstattungsfähigkeit entschieden. Aufgrund von europäischen Referenzpreisregelungen sind die deutschen Pharmapreise allerdings auch für andere Länder von Relevanz.
Der Sachverständigenrat skizziert in seinem Gutachten eine Reihe von Maßnahmen, „deren Umsetzung eine bedarfsgerechte wie wirtschaftliche, solidarisch finanzierte Versorgung mit innovativen Arzneimitteln mit echtem Zusatznutzen in Deutschland erhalten und zugleich den Pharmastandort Deutschland mit geeigneten Mitteln fördern soll.“
So empfiehlt der Rat u. a. die Preise innovativer Arzneimittel konsequenter an den Zusatznutzen zu koppeln und dabei auch die Evidenzgenerierung über den gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Kosten-Nutzwert-Bewertungen sollen routinemäßig bei ausgesuchten Arzneimitteln angewendet sowie die Verhandlungsposition des GKV-Spitzenverbandes gestärkt werden. Zudem soll die Bewertung und Bepreisung von Arzneimitteln stärker im europäischen Kontext betrachtet und EU-Verfahren zu gemeinsamer Beschaffung genutzt werden.
Zur Standortförderung von pharmazeutischen Unternehmen empfiehlt der Rat anstelle von Preisregulierungen die Entlastung von unnötiger Bürokratie, steuerfinanzierte Förderungen und den Ausbau der digitalen Forschungs(daten)infrastruktur.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege/ DE 2025: Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem. https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2025/SVR_Gutachten_2025.pdf.