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- Newsletter Dezember/Jänner 2022/2023 | Nr. 213
- Editorial: Informationstransparenz im Gesundheitswesen
Editorial: Informationstransparenz im Gesundheitswesen
Bürger*innen haben ein Recht auf umfassende Information: Dies gilt insbesondere für das Gesundheitswesen, da dieses durch solidarisch aufgebrachte Mittel finanziert wird. Steuer- und Beitragszahler*innen müssen wissen dürfen, wie ihre Steuergelder und Beiträge verwendet werden, wie gut und gerecht ihre Versorgung ist und auf Basis welcher Empfehlungen gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen werden. Das Offenlegen der Ergebnisse von klinischen Studien entspricht internationalen ethischen Standards und ist eine unverzichtbare Voraussetzung zur Überprüfung der Effektivität und Sicherheit von Therapien. Neben den demokratiepolitischen Aspekten hat Informationstransparenz auch einen korruptionspräventiven Charakter: Nur durch umfassende Information können Entscheidungen in Politik und Verwaltung nachvollziehbar gemacht und Unregelmäßigkeiten aufgezeigt werden. Dies fördert die Wirtschaftlichkeit ebenso wie die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und stärkt damit das Vertrauen der Bürger*innen in den Staat und andere öffentliche Institutionen. Das TI-AT Papier legt folgende Empfehlungen vor, um die Transparenz im österreichischen Gesundheitssystem zu fördern, die Informationsrechte der Steuer- und Beitragszahler*innen zu stärken, Korruption zu unterbinden und die Arbeit von Wissenschaftler*innen zu erleichtern:
- Alle relevanten Beratungs- und Entscheidungsgremien auf Ebene des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung und anderer öffentlicher Einrichtungen sollen ihre Mitglieder (inkl. deren Interessenskonflikte), Sitzungstermine und Ergebnisprotokolle offenlegen.
- Alle Daten, die mit öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen erhoben, gespeichert und ausgewertet werden, sollen – unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten – öffentlich und benutzerfreundlich zur Verfügung stehen.
- Alle Studien und Auftragsarbeiten, die durch öffentliche Mittel (ko-)finanziert werden, sollen veröffentlicht werden.
- Die Aufsichtsbehörde (BASG) hat sicherzustellen, dass alle in Österreich durchgeführten klinischen Studien entsprechend den gesetzlichen Vorgaben registriert sind.
- Die Wertgrenzen für die verpflichtende Anwendung der E-Vergabe sollen gesenkt und die Informationspflichten zu den einzelnen Aufträgen erweitert werden.
Korruption, Bestechung und „Freunderlwirtschaft“ sind dieser Tage Thema in allen Medien. Transparenz gilt als Mittel der Wahl gegen ebendiese.
Priv.-Doz. Dr. Claudia Wild, Geschäftsführerin der HTA Austria – AIHTA GmbH
Referenzen:
Regierungsprogramm 2020-2024: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html.
Transparency International - Austrian Chapter (TI-AT): https://ti-austria.at/wp-content/uploads/2023/01/Informationstransparenz-im-Gesundheitswesen_Maerz_2022-002.pdf.