EUnetHTA21 - European network for Health Technology Assessment
Projektleitung: Claudia Wild
Projektbearbeitung: Sabine Ettinger, Judit Erdös, Julia Mayer-Ferbas
Laufzeit: 9/2021 - 9/2023
Publikationen: Verfügbar auf der EUnetHTA Website – http://www.eunethta.eu
Vor dem Hintergrund der inzwischen beschlossenen europäischen Health Technology Assessment-Verordnung im Jahr 2025 werden derzeit die letzten Schritte in Richtung Standardverfahren und -methoden unternommen. Im September 2021 unterzeichnete die Europäische Kommission einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung gemeinsamer Arbeiten zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA): Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und läuft bis zum 16. September 2023. Die Arbeiten im Rahmen von EUnetHTA 21 bauen auf den methodischen Entwicklungen und von EUnetHTA JA 1-JA3 auf und konzentrieren sich auf die methodische wie prozedurale Unterstützung zukünftiger EU-HTA-Zusammenarbeit im Rahmen der HTA-Verordnung.
Das Konsortium EUnetHTA 21 wird vom ZIN (Niederlande) geleitet und umfasst die folgenden HTA-Agenturen: AEMPS (Spanien), AIFA (Italien), AIHTA (Österreich), GBA (Deutschland), HAS (Frankreich), INFARMED (Portugal), IQWIG (Deutschland), KCE (Belgien), NCPE (Irland), NIPN (Ungarn), NOMA (Norwegen) und TLV (Schweden). Das AIHTA ist - wie in früheren Joint Actions - für die Koordinierung der Tätigkeiten zur Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten verantwortlich.
Die Projektpläne für die im Rahmen des EUnetHTA 21-Dienstleistungsvertrags (2021-2023) zu erbringenden Leistungen wurden bereits veröffentlicht. Sie bieten einen allgemeinen Überblick und beschreiben die Ziele, den Ansatz und die Zeitpläne für alle Leistungen. Alle Projektpläne wurden vom Committee for Scientific Consistency and Quality (CSCQ) validiert und vom EUnetHTA 21 Consortium Executive Board (CEB) abgenommen.