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- Newsletter Februar 2025 | Nr. 234
- Exa-cel, Casgevy® bei Sichelzellkrankheit und Beta-Thalassämie
Exa-cel, Casgevy® bei Sichelzellkrankheit und Beta-Thalassämie
Die bisherigen (zwei einarmigen) Studien zeigen eine deutliche Verbesserung der Beschwerden beim Großteil der behandelten Patient*innen. Bei der Beta-Thalassämie benötigten 32 von 35 Personen nach der Therapie keine Bluttransfusionen mehr. Bei der Sichelzellkrankheit hatten 29 von 30 Patient*innen keine schweren Schmerzkrisen mehr. Diese Verbesserungen hielten bei beiden Erkrankungen mindestens ein bis zwei Jahre lang an. Die Lebensqualität der Patient*innen konnte dadurch spürbar verbessert werden. Langfristige Erfahrungen liegen bisher nicht vor. Die Behandlung ist körperlich sehr belastend: der Krankenhausaufenthalt dauert etwa fünf bis sechs Wochen und umfasst die Vorbereitung, die eigentliche Behandlung und die Zeit danach. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sind über viele Jahre regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig.
In Österreich leben etwa 60 bis 80 Menschen mit schwerer Beta-Thalassämie und etwa 130 Menschen mit schwerer Sichelzellkrankheit. Viele haben eine Migrationsbiografie und bei Ankunft in Österreich keinen guten Gesundheitszustand. Sie müssen zunächst für längere Zeit mit der derzeitigen Standardtherapie behandelt werden, damit sie so gesund sind, dass eine Exa-cel Therapie ohne zu großes Gesundheitsrisiko möglich ist. Laut Einschätzung klinischer Expert*innen könnten in den nächsten drei Jahren etwa 24 Patient*innen für die Behandlung infrage kommen und diese erhalten. Das Unternehmen hat für Österreich einen Listenpreis von 1,9 Millionen Euro pro Person festgesetzt. Dazu kommen noch die Kosten für den Krankenhausaufenthalt und die weitere Betreuung. Insgesamt wurden die Kosten pro Jahr für die infrage kommenden Patient*innen auf etwa 16 Millionen Euro geschätzt. CW
AIHTA/AT 2025: Exagamglogene autotemcel (Exa-cel, Casgevy®) zur Behandlung von Beta-Thalassämie und schwerer Sichelzellkrankheit. AIHTA Appraisal Board Assessment Nr.: 001. https://eprints.aihta.at/1548/.