HTAR (HTA-Verordnung): Implementierung in Österreich

Projektleitung: Ingrid Zechmeister-Koss
Projektbearbeitung: Ingrid Zechmeister-Koss, Sabine Ettinger, Gregor Goetz, Judit Erdös
Laufzeit: fortlaufend (4PM)
Sprache: Deutsch
Inhalt:
Im Jänner 2025 wurde die HTA Verordnung rechtsverbindlich umgesetzt. Die HTAR greift zwar nicht in nationale Refundierungsentscheidungen ein, setzt aber voraus, dass die Mitgliedsstaaten im zentralen Steuerungsgremium (Coordination Group) ihre Prioritäten für die Bewertung von Produkten einbringen. In stark dezentral organisierten Ländern (wie Österreich), in denen viele Entscheidungen regional fallen, aber auch die Bedarfe für gesundheitspolitische Entscheidungen regional entstehen, ist eine Koordinierung Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der HTAR. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Arbeiten umfassen die aktive Teilnahme an der HTA-Koordinierungsgruppe und den Untergruppen sowie die Mitwirkung an der laufenden Entwicklung von Dokumenten (z. B. Leitlinien).
Methode:
Mitarbeit (Vor- und Nacharbeit) in den Arbeitsgruppen, Erstellung von JCAs (geplant: 1 JCA 2025)