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                                  • Newsletter Dezember/Jänner 2017/2018 | Nr. 163
                                  • „Sauber und transparent“ – Medizinprodukte-Branche gibt sich strengere Regeln

                                  „Sauber und transparent“ – Medizinprodukte-Branche gibt sich strengere Regeln

                                  Beziehungen sind keine einfache Sache, erst recht nicht im Berufsleben. Arbeiten Menschen bei Praxisprojekten oder in der Forschung eng zusammen, wie etwa Ärzte in Gesundheitseinrichtungen mit Vertretern von Medizinprodukte-Unternehmen, kann schnell der Verdacht aufkommen, dass nur gute Beziehungen auch gute Geschäfte zur Folge haben. Die Grenze zwischen Kooperation und Korruption ist auf den ersten Blick nicht leicht zu ziehen, aber sie kann im Zweifelsfall sehr eindeutig sichtbar gemacht werden. Ein hilfreiches Instrument ist die freiwillige Selbstverpflichtung. Die Mitglieder der AUSTROMED (die Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen) haben sich auch schon vor der Gesetzesänderung im Jahr 2011 klar zu einem Verhaltenskodex in puncto korrektem Umgang im geschäftlichen Verkehr bekannt, der im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Lieferanten und Anwendern regelt. Nach der vorletzten Novellierung des Antikorruptionsgesetzes wurde der Verhaltenskodex nun auch an die neue Situation angepasst. Dabei wurden die Änderungen im Antikorruptionsgesetz und die europäische Sichtweise im Sinne der Dachorganisation der Medizinprodukte-Unternehmen „MedTech Europe“ berücksichtigt.

                                  Warum Selbstverpflichtung so wichtig ist, liegt vor allem in der engen Zusammenarbeit von Anwendern und Medizinprodukte-Unternehmen, ohne die es keine Innovationen im Gesundheitswesen geben kann. Forschung, Entwicklung und Fortschritt sind nur dann gewährleistet, wenn ein wissenschaftlicher Dialog zwischen Herstellern und Anwendern möglich ist. Daher muss die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Schulung, Information und Einweisung im Vordergrund stehen. Dieser Know-how-Transfer muss bestmöglich erfüllt werden, denn nur so können Innovationen im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

                                  Die enge Zusammenarbeit von Anwendern und Medizinprodukte-Unternehmen ist im Medizinproduktegesetz als Know-how-Transfer verankert und sogar verpflichtend vorgeschrieben. Der Medizinprodukte-Branche wird es dadurch ermöglicht, notwendige Innovationen zeitgerecht zum Patienten zu bringen und das darf nicht mit Korruption gleichgesetzt werden. Umso wichtiger ist es deshalb, diese Beziehungen sauber und transparent zu regeln. Um das positive Image der Medizinprodukte-Branche in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden, haben sich die AUSTROMED-Mitglieder selbst Regeln auferlegt, die nach den zentralen Grundsätzen der Trennung, Transparenz, Ausgewogenheit, Dokumentation und Außenwahrnehmung höchste Standards erfüllen. Jedes unserer Mitglieder verpflichtet sich, diese Grundsätze zu befolgen. Viele Unternehmen wenden sogar noch strengere Regeln an, als sie vom Gesetz oder vom Verhaltenskodex vorgegeben sind. Man muss aber realistisch sein – ein Kodex kann nicht von einem Tag auf den anderen das Verhalten einer ganzen Branche ändern. Für die AUSTROMED ist es nun wichtig, als Botschafter und Bewusstseinsbildner zu agieren und alle Beteiligten im Gesundheitssektor über die neuen Regeln zu informieren.

                                  Die rechtlichen Regeln haben aber die Zusammenarbeit nicht leichter gemacht, im Gegenteil: In der Praxis zeigt sich nämlich, dass zur Vermeidung eines Vorwurfes der Korruption teilweise das Dienstrecht so abgeändert wurde, dass keinerlei Leistungen mehr möglich sind oder eine Teilnahme an Veranstaltungen schlichtweg „verboten“ wird. Ein sinnvolles Miteinander wird dadurch unmöglich gemacht, die Vielfalt an unterschiedlichen Dienstvorschriften stellt eine zusätzliche Hürde dar. Die absolut notwendige Aufrechterhaltung des wissenschaftlichen Dialogs zwischen Anwendern und Industrie zur Weiterentwicklung von Produkten und Behandlungsmethoden darf nicht beeinträchtigt oder sogar verhindert werden.

                                  Die Botschaft des Gesetzgebers ist jedenfalls klar und zu unterstützen: saubere und transparente Beziehungen zwischen Lieferanten, Beschaffern und Anwendern!

                                  Mag. Philipp Lindinger, Geschäftsführer AUSTROMED

                                  Unter www.ethicalmedtech.eu finden sich sämtliche Informationen rund um Compliance des Dachverbands MedTech Europe, die auf drei Säulen beruht:

                                  • dem Konferenzbewertungs-Tool,
                                  • der Transparenz-Offensive sowie
                                  • der Ethical Charter.

                                  Auf https://www.ethicalmedtech.eu/transparent-medtech/ werden ab 2018 mittels einer Europakarte die Zuwendungen zu Ausbildungen der „Corporate Members“ offengelegt. Hier wird auch Österreich eine eigene Rubrik erhalten.

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                                                                                    • HTA-Informationsdienst Rapid Reviews
                                                                                      • Horizon Scanning in der Onkologie – Priorisierung onkologischer Wirkstoffe
                                                                                        • Horizon Scanning of Medicines - Berichte und Fact Sheets
                                                                                          • Horizon Scanning in der Onkologie – Hilfestellung für eine „Budget-Impact-Berechnung“
                                                                                            • Bewertung medizinischer Einzelleistungen (MEL) - Berichte
                                                                                              • Alle Projekte im Überblick
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