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- Newsletter September 2025 | Nr. 240
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D: Gemeinsamer Bundesausschuss gibt grünes Licht für Liposuktion
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und entscheidet darüber, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens wird geprüft, ob sie den Kriterien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung entsprechen. In jenen Fällen, in denen die wissenschaftliche Datenlage noch keine sichere Entscheidung zulässt, muss – sofern das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative besteht – die Methode in einer Studie erprobt werden.
Bisher war die Liposuktion in Deutschland nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Patient:innenvertretungen stellten im G-BA einen Antrag auf eine „Erprobungsstudie“. Erste Ergebnisse dieser Studie (LIPLEG) zeigen nun, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.
Der G-BA hat daraufhin den Leistungsanspruch mit einer Reihe von qualitätssichernden Maßnahmen beschlossen. So muss unter anderem vor einer Liposuktion eine konservative Therapie, wie z. B. Kompressions- und Bewegungstherapie sechs Monate lang kontinuierlich durchgeführt werden. Sollte trotzdem keine Linderung der Beschwerden eintrete und die weiteren Voraussetzungen gemäß der Qualitätssicherungs-Richtlinie vorliegen, kann eine Liposuktionsbehandlung verordnet werden. Geht das Lipödem mit einem bestimmten Ausmaß einer Adipositas einher, muss diese vorrangig behandelt werden. Als weitere verpflichtende Maßnahmen wurden auch die Qualifikation der indikationsstellenden und operierenden Mediziner:innen sowie die Kriterien der Operationsplanung und postoperativen Nachbeobachtung beschlossen.