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                                  • Newsletter Juni 2026 | Nr. 248
                                  • Editorial: Gesundheitsreform in Deutschland – Neuer Schwung für EbM und HTA dank leerer Kassen

                                  Editorial: Gesundheitsreform in Deutschland – Neuer Schwung für EbM und HTA dank leerer Kassen

                                  Plötzlich kam die lang angekündigte Reform im deutschen Gesundheitswesen ganz schnell: Am 30. März stellte die FinanzKommission Gesundheit (FKG) 66 Empfehlungen vor (1), am 16. April lag ein Gesetzentwurf vor, und am 29. April beschloss das Kabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungs¬gesetz (GKV-BStabG)(2). Das rasche Tempo erklärt sich durch die enormen Finanzprobleme im deutschen Gesundheitswesen, wo bis 2030 eine Lücke von 40 Milliarden Euro klafft.

                                  Das Gesetz als erster von zwei Schritten ist daher auf rasche Einsparungen fokussiert. Im Folgenden soll es nicht um die Maßnahmen zur Einnahmensteigerung gehen, wo u. a. die bislang kostenlose Mitversicherung von einkommenslosen Ehepartner:innen abgeschafft werden soll. Interessanter sind aus HTA-Sicht die Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung. Hier will man eine „an den Grundsätzen evidenz-basierter Medizin ansetzende Versorgung“ konsequenter durchsetzen. Folgende nicht medikamentöse Themen werden konkret angesprochen: 1. Überprüfung kieferorthopädische Behandlungen (Indikationsstellung und Bildgebung), 2. Gesundheitsunter­suchungen für Erwachsene und 3. Hautkrebs-Früherkennung (Eingrenzung auf Risikopersonen oder Abschaffung). Außerdem soll über ein weiteres Gesetz eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke („Zuckersteuer“) eingeführt werden.

                                  Auch zu Arzneimitteln enthält das Gesetz HTA-relevante Punkte. Homöopathische und anthroposophische Krankenkassen-Zusatzleistungen (inklusive Arzneimittel) sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Für patentgeschützte Substanzen (z. B. JAK-Inhibitoren und CGRP-Antagonisten) sollen wirkstoffübergreifende Rabattverträge ermöglicht werden. Die von der FKG empfohlene Abschaffung des „Orphan-Drug-Privilegs“ (Annahme von Zusatznutzen ohne empirische Belege) ist dagegen vom Gesetzgeber (noch) nicht aufgegriffen worden, obwohl hier ein Einsparpotenzial von 30 Mio. EUR vermutet wird.

                                  Der Sturm der Entrüstung brach wie erwartet los, als zahlreiche Akteure die Einschnitte in ihrem jeweiligen Bereich erkannten. Lob dagegen gab es vonseiten EbM (Evidenz-basierte Medizin) und HTA. (3-5) Denn die Gesetzgebung besinnt sich wieder auf das Grundprinzip, dass Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen grundsätzlich nicht erstattet werden sollten. HTA kommt hierbei die Schlüsselrolle zu.

                                  Eigentlich aber sollte die Politik nicht selbst die inhaltlichen Themen nominieren, sondern eher den Rahmen und den Raum geben, damit die Akteure im System selbst EbM-Prinzipien konsequent in Richtlinien umsetzen: „The role of reformers is less to search for the next eye-catching idea than to build the capacity for change and innovation to occur from within health-care organizations”. (6) In diesem Sinn sind Investitionen in und inhaltliche Freiräume für HTA langfristig effektiv. Wie geplant sollten daher die größeren, konzeptionellen Vorschläge der Kommission, z. B. zu neuen Behandlungsmethoden im Krankenhaus, Orphan Drugs oder Prävention, bald politisch umgesetzt werden. Ansonsten gilt auch hier: Nach der Reform ist vor der Reform!

                                  Prof. Dr. med. Stefan Sauerland ist Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren beim deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

                                  Referenzen:

                                  1. FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
                                  2. Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
                                  3. Windeler J: Finanzkommission setzt wichtige Signale für evidenzbasierte Medizin. 2026 https://www.observer-gesundheit.de/finanzkommission-setzt-wichtige-signale-fuer-evidenzbasierte-medizin
                                  4. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Stellungnahme des IQWiG zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.iqwig.de/presse/iqwig-stellungnahmen/20april-2026.html
                                  5. Nößler D, Scherer M: Gesundheitspolitik à la Sankt Florian: Wenn alle „Feuer!“ rufen und niemand löscht. EvidenzUpdate 2026; 7: 179. https://doi.org/10.69156/POD.001/2026.04.00179
                                  6. Ham C: Improving the performance of health services: the role of clinical leadership. Lancet 2003; 361: 1978-80. https://doi.org/10.1016/s0140-6736(03)13593-3
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                                                                                    • HTA-Informationsdienst Rapid Reviews
                                                                                      • Horizon Scanning in der Onkologie – Priorisierung onkologischer Wirkstoffe
                                                                                        • Horizon Scanning of Medicines - Berichte und Fact Sheets
                                                                                          • Horizon Scanning in der Onkologie – Hilfestellung für eine „Budget-Impact-Berechnung“
                                                                                            • Bewertung medizinischer Einzelleistungen (MEL) - Berichte
                                                                                              • Betreuung von Masterarbeiten
                                                                                                • Alle Projekte im Überblick
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