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- Newsletter Juni 2026 | Nr. 248
- IQWiG: Keine aussagekräftige Evidenz zur Senkung der Altersgrenzen beim Darmkrebs-Screening
IQWiG: Keine aussagekräftige Evidenz zur Senkung der Altersgrenzen beim Darmkrebs-Screening
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das IQWiG die aktuelle Evidenz für die Früherkennungs-Koloskopien geprüft. Das Ergebnis: Für ein Absenken der derzeit in Deutschland bestehenden unteren Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre liegt keine belastbare Evidenz vor. Gleiches gilt für eine Anpassung des Zeitabstands oder der Häufigkeit der Koloskopie im Vergleich zum aktuellen Vorgehen.
Laut IQWiG ist zeitnah auch keine neue Evidenz zu diesen Fragen zu erwarten, da für valide Ergebnisse mehrere Zehntausend Menschen über einen sehr langen Beobachtungszeitraum hinweg untersucht werden müssten. Das IQWiG hat daher eine entscheidungsanalytische Modellierung erstellt, die dem G-BA ergänzende Informationen zu unterschiedlichen Varianten einer Darmkrebs-Früherkennung liefert. Die Modellierung zeigt, dass man mit mehr Tests mehr Krebs entdecken und mehr Krebstodesfälle verhindern kann. Im Gegenzug steigen jedoch der diagnostische Aufwand und die Belastung für die Teilnehmenden am Screeningprogramm exponentiell an.
Fazit: Derzeit liegt keine klinische Evidenz für das Absenken der Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre vor. Die Modellierung zeigt, dass ein Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen erforderlich ist. Dies lässt aus Sicht des IQWIG mehrere Optionen als denkbar erscheinen, wie etwa die derzeitige Darmkrebs-Früherkennung über eine größere Altersspanne anzubieten und hierfür auch die Untersuchungsabstände oder die Anzahl der Tests anzupassen. Auch ein Beibehalten des jetzigen Screening-Angebots wäre aber denkbar.*
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Überprüfung der unteren Altersgrenze und Frequenz der Früherkennungskoloskopie im Darmkrebs Screeningprogramm; Abschlussbericht [online]. 2026. URL: https://doi.org/10.60584/S24-02.
>Mehr Infos: https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_175424.html
*Das Fazit der ursprünglichen Fassung wurde am 18. Juni 2026 durch zwei erläuternde Sätze ergänzt.















