Editorial: Gesundheitsreform in Deutschland – Neuer Schwung für EbM und HTA dank leerer Kassen
Plötzlich kam die lang angekündigte Reform im deutschen Gesundheitswesen ganz schnell: Am 30. März stellte die FinanzKommission Gesundheit (FKG) 66 Empfehlungen vor (1), am 16. April lag ein Gesetzentwurf vor, und am 29. April beschloss das Kabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungs¬gesetz (GKV-BStabG)(2). Das rasche Tempo erklärt sich durch die enormen Finanzprobleme im deutschen Gesundheitswesen, wo bis 2030 eine Lücke von 40 Milliarden Euro klafft.
Das Gesetz als erster von zwei Schritten ist daher auf rasche Einsparungen fokussiert. Im Folgenden soll es nicht um die Maßnahmen zur Einnahmensteigerung gehen, wo u. a. die bislang kostenlose Mitversicherung von einkommenslosen Ehepartner:innen abgeschafft werden soll. Interessanter sind aus HTA-Sicht die Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung. Hier will man eine „an den Grundsätzen evidenz-basierter Medizin ansetzende Versorgung“ konsequenter durchsetzen. Folgende nicht medikamentöse Themen werden konkret angesprochen: 1. Überprüfung kieferorthopädische Behandlungen (Indikationsstellung und Bildgebung), 2. Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene und 3. Hautkrebs-Früherkennung (Eingrenzung auf Risikopersonen oder Abschaffung). Außerdem soll über ein weiteres Gesetz eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke („Zuckersteuer“) eingeführt werden.
Auch zu Arzneimitteln enthält das Gesetz HTA-relevante Punkte. Homöopathische und anthroposophische Krankenkassen-Zusatzleistungen (inklusive Arzneimittel) sollen zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Für patentgeschützte Substanzen (z. B. JAK-Inhibitoren und CGRP-Antagonisten) sollen wirkstoffübergreifende Rabattverträge ermöglicht werden. Die von der FKG empfohlene Abschaffung des „Orphan-Drug-Privilegs“ (Annahme von Zusatznutzen ohne empirische Belege) ist dagegen vom Gesetzgeber (noch) nicht aufgegriffen worden, obwohl hier ein Einsparpotenzial von 30 Mio. EUR vermutet wird.
Der Sturm der Entrüstung brach wie erwartet los, als zahlreiche Akteure die Einschnitte in ihrem jeweiligen Bereich erkannten. Lob dagegen gab es vonseiten EbM (Evidenz-basierte Medizin) und HTA. (3-5) Denn die Gesetzgebung besinnt sich wieder auf das Grundprinzip, dass Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen grundsätzlich nicht erstattet werden sollten. HTA kommt hierbei die Schlüsselrolle zu.
Eigentlich aber sollte die Politik nicht selbst die inhaltlichen Themen nominieren, sondern eher den Rahmen und den Raum geben, damit die Akteure im System selbst EbM-Prinzipien konsequent in Richtlinien umsetzen: „The role of reformers is less to search for the next eye-catching idea than to build the capacity for change and innovation to occur from within health-care organizations”. (6) In diesem Sinn sind Investitionen in und inhaltliche Freiräume für HTA langfristig effektiv. Wie geplant sollten daher die größeren, konzeptionellen Vorschläge der Kommission, z. B. zu neuen Behandlungsmethoden im Krankenhaus, Orphan Drugs oder Prävention, bald politisch umgesetzt werden. Ansonsten gilt auch hier: Nach der Reform ist vor der Reform!
Prof. Dr. med. Stefan Sauerland ist Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren beim deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Referenzen:
FinanzKommission Gesundheit: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz
Windeler J: Finanzkommission setzt wichtige Signale für evidenzbasierte Medizin. 2026https://www.observer-gesundheit.de/finanzkommission-setzt-wichtige-signale-fuer-evidenzbasierte-medizin
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Stellungnahme des IQWiG zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.iqwig.de/presse/iqwig-stellungnahmen/20april-2026.html
Nößler D, Scherer M: Gesundheitspolitik à la Sankt Florian: Wenn alle „Feuer!“ rufen und niemand löscht. EvidenzUpdate 2026; 7: 179. https://doi.org/10.69156/POD.001/2026.04.00179
Ham C: Improving the performance of health services: the role of clinical leadership. Lancet 2003; 361: 1978-80. https://doi.org/10.1016/s0140-6736(03)13593-3
IQWiG: Keine aussagekräftige Evidenz zur Senkung der Altersgrenzen beim Darmkrebs-Screening
Die Wirksamkeit der Darmkrebs-Vorsorge ist für Menschen über 50 Jahren gut belegt. International wird zunehmend diskutiert, das Einstiegsalter für Screeningprogramme auf 45 Jahre zu senken. Allerdings fehlt bislang belastbare Evidenz dafür, dass Personen ohne erhöhtes Risiko von einer Absenkung der Altersgrenzen oder Verkürzung der Intervalle der Früherkennungskoloskopie profitieren. Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mithilfe von Modellierungen mögliche Vor- und Nachteile unterschiedlicher Screeningstrategien analysiert – als Orientierung für gesundheitspolitische Entscheidungen.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das IQWiG die aktuelle Evidenz für die Früherkennungs-Koloskopien geprüft. Das Ergebnis: Für ein Absenken der derzeit in Deutschland bestehenden unteren Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre liegt keine belastbare Evidenz vor. Gleiches gilt für eine Anpassung des Zeitabstands oder der Häufigkeit der Koloskopie im Vergleich zum aktuellen Vorgehen.
Laut IQWiG ist zeitnah auch keine neue Evidenz zu diesen Fragen zu erwarten, da für valide Ergebnisse mehrere Zehntausend Menschen über einen sehr langen Beobachtungszeitraum hinweg untersucht werden müssten. Das IQWiG hat daher eine entscheidungsanalytische Modellierung erstellt, die dem G-BA ergänzende Informationen zu unterschiedlichen Varianten einer Darmkrebs-Früherkennung liefert. Die Modellierung zeigt, dass man mit mehr Tests mehr Krebs entdecken und mehr Krebstodesfälle verhindern kann. Im Gegenzug steigen jedoch der diagnostische Aufwand und die Belastung für die Teilnehmenden am Screeningprogramm exponentiell an.
Fazit: Derzeit liegt keine klinische Evidenz für das Absenken der Altersgrenze von 50 auf 45 Jahre vor. Die Modellierung zeigt, dass ein Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen erforderlich ist. Dies lässt aus Sicht des IQWIG mehrere Optionen als denkbar erscheinen, wie etwa die derzeitige Darmkrebs-Früherkennung über eine größere Altersspanne anzubieten und hierfür auch die Untersuchungsabstände oder die Anzahl der Tests anzupassen. Auch ein Beibehalten des jetzigen Screening-Angebots wäre aber denkbar.*
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Überprüfung der unteren Altersgrenze und Frequenz der Früherkennungskoloskopie im Darmkrebs Screeningprogramm; Abschlussbericht [online]. 2026. URL: https://doi.org/10.60584/S24-02.>
Mehr Infos:https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_175424.html
*Das Fazit der ursprünglichen Fassung wurde am 18. Juni 2026 durch zwei erläuternde Sätze ergänzt.
Deprescribing: Weniger Blutdrucksenker lassen alte Menschen nicht später sterben
Nebenwirkungen von Medikamenten sind eine häufige Ursache von Stürzen im Alter. Blutdrucksenker stehen dabei weit oben auf der Liste, da ein zu starker Abfall des Blutdrucks leicht zu Schwindelgefühlen führen kann. In einer multizentrischen, randomisierten Studie (RETREAT-FRAIL) wurde untersucht, welche Auswirkungen eine schrittweise Reduktion von blutdrucksenkenden Medikamenten bei älteren, gebrechlichen Menschen mit gut eingestelltem Blutdruck hat.
An der französischen Studie nahmen insgesamt 1048 Bewohner:innen von Pflegeheimen im Alter von 80 Jahren oder älter mit Gebrechlichkeit teil, die mehr als ein blutdrucksenkendes Medikament einnahmen und einen systolischen Blutdruck von unter 130 mmHg aufwiesen. Die Teilnehmenden wurden per Zufallsprinzip entweder einer Gruppe mit schrittweiser Reduktion der Medikamente oder einer Kontrollgruppe mit unveränderter Standardtherapie zugeteilt. Die Beobachtungsdauer betrug im Median 38,4 Monate.
Der primäre Endpunkt der Studie war die Gesamtsterblichkeit (Tod aus jeglicher Ursache). Sekundäre Endpunkte umfassten die Veränderung der Anzahl der blutdrucksenkenden Medikamente von der Ausgangsphase bis zum letzten Studienbesuch sowie die Veränderung des systolischen Blutdrucks während der Nachbeobachtungsphase.
In der Gruppe mit reduzierter Medikation sank die durchschnittliche Anzahl der blutdrucksenkenden Medikamente von 2,6 auf 1,5, während sie in der Kontrollgruppe nur von 2,5 auf 2,0 abnahm. Der systolische Blutdruck war in der Gruppe mit reduzierter Therapie im Durchschnitt um 4,1 mmHg höher als in der Kontrollgruppe. Hinsichtlich der Sterblichkeit zeigte sich kein signifikanter Unterschied: 61,7 % der Teilnehmenden in der Reduktionsgruppe und 60,2 % in der Kontrollgruppe verstarben.
Fazit: Unter älteren Pflegeheimbewohner:innen mit Gebrechlichkeit, die mit blutdrucksenkenden Mitteln behandelt wurden und einen systolischen Blutdruck unter 130 mmHg hatten, zeigte sich nach Reduktion der Zahl der Blutdrucksenker im Vergleich zur Kontrollgruppe mit unveränderter Standardtherapie kein signifikanter Unterschied im Hinblick auf die Gesamtsterblichkeit. Andere mögliche positive Aspekte, wie eine Verringerung von Nebenwirkungen oder Reduktion der Medikamentenausgaben waren nicht Gegenstand der vorliegenden Studie.
Benetos A, Gautier S, Freminet A, Metz A, Labat C, Georgiopoulos I, Bertin-Hugault F et al. Reduction of Antihypertensive Treatment in Nursing Home Residents. N Engl J Med 2025;393:1990-2000. DOI: 10.1056/NEJMoa2508157.
https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2508157
AIHTA: Wirksamkeit von Quaddeltherapie bei Schmerzen nicht belegt
Die Quaddeltherapie ist eine Behandlungsmethode, die bei Schmerzen am Bewegungsapparat angewendet wird. Dabei wird ein Lokalanästhetikum (Betäubungsmittel) unter die Haut gespritzt. Das AIHTA hat untersucht, wie wirksam und sicher die Therapie bei erwachsenen Patient:innen mit muskuloskelettalen Schmerzen im Vergleich zu anderen Therapien, Placebo oder keiner Behandlung ist, welche organisatorischen Aspekte zu beachten sind und was internationale, hochqualitative Leitlinien dazu sagen.
Die Quaddeltherapie wird als „analgetische Maßnahme“ beschrieben und häufig der Komplementärmedizin bzw. der erweiterten Naturheilkunde zugeordnet. Durch das gezielte Unterspritzen von Hautregionen im Bereich der Beschwerden mit lokalen Betäubungsmitteln wie Procain oder Lidocain, werden Quaddeln (kleine Hauterhebungen) erzeugt. Dadurch soll eine „segmentale Schmerzhemmung“ – also eine Reduktion der Impulsübertragung bzw. Blockierung der Reizweiterleitung sowie eine lokale Entzündungshemmung – erfolgen. In Österreich wird die „Quaddelung“ derzeit als Kassenleistung honoriert.
Nach einer systematischen Literatursuche und einer Handsuche nach Leitlinien haben die Autor:innen anhand der vorab definierten Einschlusskriterien einen systematischen Review und vier randomisierte kontrollierte Studien ausgewählt. Wegen des hohen Verzerrungsrisikos der eingeschlossenen Publikationen sind die Ergebnisse nur eingeschränkt interpretierbar. Die Evidenz zur Wirksamkeit ist inkonsistent: Teilweise zeigt sie eine statistisch signifikante, jedoch nicht eindeutig klinisch relevante Schmerzreduktion. Auch die Ergebnisse zur Funktionsfähigkeit und Lebensqualität sind nicht eindeutig. Die eingeschlossene Evidenz liefert keine Hinweise auf häufige oder schwerwiegende unerwünschte Ereignisse. In der Literatur außerhalb der eingeschlossenen Studien fanden sich einzelne Fallberichte über schwere Komplikationen (z. B. Nekrosen, Infektionen, Abszesse). In aktuellen, hoch-qualitativen internationalen Leitlinien findet die Behandlungsmethode keine positive Erwähnung.
Fazit: Die Wirksamkeit der Quaddeltherapie ist aktuell nicht durch belastbare Evidenz aus methodisch hochwertigen Studien belegt.
AIHTA: Mayer-Ferbas, J. und Jeindl, R. (2026): Infiltrationstherapien bei muskuloskelettalen Schmerzen: Quaddeltherapie. Rapid Review Nr.: 020. https://eprints.aihta.at/1610/
USA: Evidenzbasierte Empfehlung zum Screening auf Gewalt in Partnerschaften
Gewalt in Partnerschaften („Intimate Partner Violence“, IPV) stellt international ein erhebliches Public Health Problem dar. Die U.S. Preventive Services Task Force (USPSTF) hat eine aktualisierte, evidenzbasierte Empfehlung zum Screening auf IPV sowie Misshandlung durch Betreuungspersonen bei älteren oder vulnerablen Erwachsenen erstellt.
Die evidenzbasierte Bewertung zeigt, dass standardisierte Screening-Verfahren (z. B. kurze Fragebögen) in der hausärztlichen Versorgung praktikabel und bei Frauen im gebärfähigen Alter auch wirksam sind. Entscheidend für den Nutzen ist die Anbindung an strukturierte, mehrdimensionale Interventionsangebote. Besonders effektiv sind dabei längerfristige, kontinuierliche Unterstützungsprogramme (z. B. wiederholte Beratung oder aufsuchende Hilfen), die neben der Akutsituation auch soziale, familiäre und gesundheitliche Risikofaktoren adressieren. Demgegenüber weisen aktuelle Daten darauf hin, dass kurzfristige Einzelinterventionen keinen nachhaltigen Effekt auf die Prävention erneuter Gewalt haben.
Für Männer sowie für Frauen außerhalb des gebärfähigen Alters kommt die Task Force aufgrund unzureichender Studienlage zu keiner klaren Empfehlung. Hier wird explizit weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich des Nutzens des Screenings und der Wirksamkeit der Interventionen betont. Ebenso konnte für das Screening auf Misshandlung durch Betreuungspersonen bei älteren und vulnerablen Erwachsenen keine ausreichende Evidenz identifiziert werden. Diese Form der Gewalt umfasst physische, psychische, sexuelle und finanzielle Übergriffe sowie Vernachlässigung oder Aussetzung.
Die Task Force hebt hervor, dass sich die fehlende Empfehlung ausschließlich auf asymptomatische Personen ohne erkennbare Hinweise auf Misshandlung bezieht. Bei klinischem Verdacht oder berichteten Symptomen wird eine umgehende diagnostische Abklärung und Versorgung ausdrücklich empfohlen.
Fazit: Die Empfehlungen unterstreichen die Bedeutung eines systematischen IPV-Screenings in definierten Risikogruppen sowie die zentrale Rolle evidenzbasierter, kontinuierlicher Unterstützungsangebote. Gleichzeitig besteht erheblicher Forschungsbedarf hinsichtlich weiterer Bevölkerungsgruppen und Gewalt durch Betreuungspersonen.
US Preventive Services Task Force. Screening for Intimate Partner Violence and Caregiver Abuse of Older or Vulnerable Adults: US Preventive Services Task Force Recommendation Statement. JAMA. 2025;334(4):329–338. doi:10.1001/jama.2025.9009
EU-Kommission veröffentlicht erste gemeinsame klinische Bewertung (JCA)
Gegenstand des ersten Joint Clinical Assessment (JCA) im Rahmen der EU-HTA-Verordnung war das Krebsmedikament OJEMDA© (Tovorafenib), ein „Orphan-Drug“ (Medikament für Seltene Erkrankungen) zur Behandlung von pädiatrischem niedriggradigem Gliom (einer Art Gehirntumor). Diese machen etwa ein Drittel aller Tumoren des zentralen Nervensystems im Kindesalter aus.
Am 20. April 2026 wurde OJEMDA® von der Europäischen Kommission unter besonderen Bedingungen für die Anwendung in der EU für ein Jahr zugelassen. Parallel zur Zulassung wurde die relative Wirksamkeit und Sicherheit des Medikaments durch das National Centre for Pharmacoeconomics (NCPE) in Irland und das Deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Rahmen der EU-HTA-Verordnung bewertet. Der entsprechende Bericht (JCA) wurde von allen Mitgliedstaaten gebilligt und am 9. Juni 2026 veröffentlicht.
Für die Bewertung von Tovorafenib definierten die EU-Mitgliedstaaten insgesamt acht Forschungsfragen, sogenannte PICOs (steht für Population, Intervention, Comparator, Outcome). Es lag jedoch lediglich für eine der acht PICOs Evidenz vor. Im Rahmen dieser einzigen bewertbaren PICO zeigte Tovorafenib im Vergleich zur Kombination aus Dabrafenib und Trametinib sowohl positive als auch negative Ergebnisse. Die Aussagekraft der vorliegenden Daten war jedoch stark eingeschränkt, da die Bewertung auf einem indirekten Vergleich einzelner Studienarme beruhte. Die Ergebnisse sind daher mit erheblicher Unsicherheit behaftet und verdeutlichen zugleich bestehende Evidenzlücken hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit von Tovorafenib in den übrigen definierten Versorgungssituationen.
Die JCAs ermöglichen den Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit bei der Bewertung des klinischen Nutzens neuer Arzneimittel und bestimmter Medizinprodukte. Dadurch steht allen Mitgliedstaaten bereits zeitnah zur Zulassung eine gemeinsame wissenschaftliche Evidenzbewertung zur Verfügung, die als Grundlage für nationale HTA-Verfahren und Erstattungsentscheidungen herangezogen werden kann. Inwieweit und auf welche Weise die Ergebnisse der JCAs künftig in die nationalen Entscheidungsprozesse der Mitgliedstaaten integriert werden, bleibt abzuwarten.
Seit Beginn der Anwendung der EU-HTA-Verordnung im Jänner 2025 wurden 18 gemeinsame klinische Bewertungen für neue Krebsmedikamente und Arzneimittel für neuartige Therapien eingeleitet. Weitere Berichte sollen in den kommenden Monaten fertiggestellt und von der EU-Kommission veröffentlicht werden. Auch das AIHTA ist aktiv in die neuen europäischen Prozesse eingebunden und arbeitet derzeit als Co-Assessor an einem JCA mit.
Member State Coordination Group on Health Technology Assessment: Joint Clinical Assessment Report of Tovorafenib, Version 1.0, European Union, Brussels, 2026. https://health.ec.europa.eu/document/download/395c2ba0-849a-4f3b-9251-aa2495b3efd7_en?filename=hta_jca_mp_202406_tovorafenib_report_en.pdf